Heiraten im Ausland: Hier wird nach anderen Regeln gespielt
Ob ein Partner anderer Nation oder einfach nur der Wunsch fernab des Alltags den Bund fürs Leben zu schließen, es gibt viele Gründe, warum sich ein Paar für eine Hochzeit im Ausland entscheidet. Sei es vielleicht auch nur, um den Traum einer außergewöhnlichen Hochzeit endlich Wirklichkeit werden zu lassen, z. B. auf einem Berg, beim Fallschirmspringen oder unter Wasser usw.
Wissenswert: Auch wenn die Eheschließung in einem anderen Land unbürokratischer erscheint, sollten Sie nicht vergessen, dass es dann doch nicht ganz so einfach ist. Mögen im ausgesuchten Land bezüglich des Heiratens andere Gesetze gelten, ist das deutsche Recht trotzdem anzuwenden solange nur einer der beiden deutscher Nationalität ist.
Tipp: Möchten Sie im Ausland heiraten, sollten Sie sich rechtzeitig über das dort gültige Recht informieren. Lassen Sie sich von der zuständigen Botschaft am besten eine Liste geben, auf der aufgeführt ist, welche Unterlagen für die Eheschließung benötigt werden.
Heiraten im Ausland: Diese Dokumente brauchen Sie
Achtung, die Auflistung kann abhängig vom Land, in dem Sie heiraten möchten, variieren.
- Reisepass oder Personalausweis
- Beim Heiraten im Ausland ist immer eine internationale Geburtsurkunde von Nöten. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
- Das Ehefähigkeitszeugnis ist auch im Ausland Pflicht. Dieses erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnorts. Waren Sie vorher schon einmal verheiratet und ist Ihr damaliger Partner verstorben, brauchen Sie für die erneute Heirat unbedingt dessen Sterbeurkunde.
Tipp: Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Standesamt im Ausland in Verbindung und fragen Sie nach, welche Papiere notwendig sind. Informieren Sie sich dort auch, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente benötigen.
Wissenswert: In der Vergangenheit war es noch möglich in deutschen Auslandvertretungen zu heiraten, das ist aber nicht mehr möglich.
Ist eine Eheschließung im Ausland auch in Deutschland gültig?
Um sich 100% sicher sein zu können, dass die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland rechtsgültig ist, sollten Sie sich mit dem Standesamt Ihres Wohnorts in Verbindung setzen. Das müssen Sie ohnehin, denn mit deutscher Staatsangehörigkeit brauchen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird nun mal nur vom Standesamt ausgestellt.
Prinzipiell kann man aber sagen, wurden die Formvorschriften eingehalten, ist die Ehe auch wirksam. Trotzdem sollten Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim für Sie zuständigen Standesamt nachbeurkunden lassen. Nur so können Sie später problemlos den Ehenamen und die Steuerklasse ändern. Ein angenehmer Nebeneffekt: Ist Ihre Ehe im deutschen Eheregister eingetragen, können Sie sich dort jederzeit eine neue Eheurkunde ausstellen lassen.
Tipp: Möchten Sie Schwierigkeiten vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Ehe in Deutschland anerkannt wird, sollten Sie die Urkunde vom deutschen Konsulat oder den zuständigen Behörden beglaubigen lassen. Natürlich steht jetzt die Frage im Raum, ob die Hochzeitsurkunde übersetzt werden muss. Diese Frage lässt sich nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten, da es darauf ankommt, was der Standesbeamte wünscht.
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